Unterschiede BSJ - FSJ

  • Das BSJ ist ein bundesweites Angebot der Lebenshilfe und kein im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) anerkanntes Soziales Jahr.
    Das FSJ ist ein im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) anerkanntes Soziales Jahr.
  • Das BSJ besitzt keine staatliche Anerkennung.
  • Bei einer Bewerbung um einen Studienplatz bei der ZVS wird sowohl das FSJ als auch das BSJ als sogenannte Wartesemester anerkannt.
  • Eine allgemeingültige Anerkennung des BSJ an Schulen und Universitäten existiert nicht. Sie sollten sich in jedem Fall vor Beginn des BSJ erkundigen, welche Ausbildungsrichtlinien an der bevorzugten Schule bzw. Universität gelten. Eine bundesweit einheitliche Regelung besteht nicht, da Schulen und Universitäten unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen (Bsp. Vorpraktikum) haben dürfen.
    Eine Bescheinigung über die Teilnahme am BSJ kann Ihnen durch die bundesweite Koordinationsstelle ausgestellt werden, wenn es Probleme mit der Anerkennung der Inhalte des BSJ an Schulen oder Universitäten gibt.
    Diese Bescheinigung ist nicht mit der Bescheinigung, im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten vom 16. Mai 2008 (BGBI.I S. 842ff.), gleichgestellt.
  • Erhalten Sie während Ihres BSJs die Zusage auf einen Studienplatz, können Sie sich nicht zurückstellen lassen und Ihr BSJ beenden.
    Entscheiden Sie sich, Ihr BSJ zu beenden, führt dies dazu, dass Sie Ihren Studienplatz nicht automatisch nach dem BSJ erhalten. Sie müssen das gesamte Bewerbungsverfahren der ZVS erneut durchlaufen.
    Die Konsequenz daraus ist, dass wir Ihnen empfehlen, sollten Sie sich mitten im BSJ befinden und eine Zusage für einen Studienplatz erhalten, den Studienplatz sofort anzunehmen.

Hinweis:

Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung bei Universitäten und Schulen, welche Zugangsvoraussetzungen gefordert werden. Zum Beispiel legen einige Schulen und Universitäten fest, welche Art des Vorpraktikums anerkannt wird. In seltenen Fällen wird ausdrücklich verlangt, dass ein FSJ abgeleistet wurde. Bitte informieren Sie sich an den Schulen und Universitäten Ihrer Wahl über die Zugangsvoraussetzungen.

 

Bundesweite Gesamtkoordination im Auftrag der Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Landesverbände der Lebenshilfe:

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Abtstraße 21, 50354 Hürth

Hotline: 0180/5542750
E-Mail: info@bsj-lebenshilfe.de
Für 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Handytarife können abweichen.

 
 
 
 

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